Am 13. April 2022 hat die Steuerverwaltung das Grundstück mit Blick auf die Bauvollendung erneut in Augenschein genommen (vgl. pag. 15). Dieser Augenschein diente sodann als Grundlage der AN20 vom 2. August 2022, in welcher das Wohnhaus nunmehr mit 14.6 RE (100 %) aufgenommen wurde (pag. 15). Die mit der AN20 eingetretene Erhöhung von CHF 684'090.-- auf CHF 1'086'790.-- ist zu CHF 140'900.-- durch die vollständige Berücksichtigung der RE des Wohnhauses bedingt. Die in der AN20 an sich gründende Erhöhung beläuft sich auf CHF 261'800.--.