Mit Verfügung vom 6. Mai 2020 (pag. 38 ff.) hat die Steuerverwaltung der Rekurrentin – ohne Durchführung eines Augenscheins – einen neuen amtlichen Wert von CHF 684'090.-- mit Wirkung für das Steuerjahr 2019 eröffnet. Einzige Änderung war dabei, dass die Photovoltaikanlage nicht mehr in den amtlichen Wert einfloss (vgl. pag. 15 und 45), aller Voraussicht nach, weil sie als Aufdachanlage gemäss seinerzeitiger Praxisänderung – ge-