5.5 Generell rügt die Rekurrentin die mehrmalige Mutation ihrer Liegenschaftswerte seit dem Neubau im Jahr 2016, welche zum Teil ohne Veränderung der Verhältnisse resp. Bewertungsgrundlagen vorgenommen worden sei (vgl. vorstehenden Bst. G; vgl. Eingaben vom 9.5.2023 und 5.6.2023 [Datum Posteingang] sowie Stellungnahme vom 4.12.2023 zum Augenschein- Protokoll). Sie verstehe zwar, dass der amtliche Wert ihres Grundstücks durch die AN20 gestiegen ist. Der Anstieg von CHF 590'500.-- auf CHF 975'400.-- beim Wohnhaus und von CHF 75'500.-- auf CHF 93'300.-- bei der Remise sei jedoch nicht verhältnismässig (vgl. Rekurs vom 13.3.2023).