Das wirtschaftliche Alter (Ziff. 3 des Augenschein-Protokolls) ist um die Differenz zwischen dem bisherigen (2016) und neuen Bezugsjahr (2020) erhöht worden. Anschliessend ist auf dieser Basis anhand der aktualisierten Tabellen der Bewertungsnormen der neue amtliche Wert ermittelt worden.