4.10 Hinsichtlich Remise hat der Augenschein gezeigt, dass sie teilweise eine landwirtschaftliche Nutzung aufweist. Daneben dient sie u.a. auch als Bastel- und Abstellraum sowie als Garage für nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie als landwirtschaftliches Ökonomiegebäude i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Bst. b VBB qualifiziert und nach bäuerlichem Bodenrecht zum landwirtschaftlichen Ertragswert zu bewerten ist (vgl. auch E. 4.5 hier-