Im hier massgebenden Steuerjahr 2020 hat der Gemeinschaftsbetrieb nach Massgabe des BGBB über eine Grösse von 1.138 SAK verfügt (vgl. Eckdaten 2020, Rekursbeilage). Davon sind gemäss Aufschlüsselungen der Eckdatenblätter 2020 rund 0.440 SAK auf die Rekurrentin entfallen, wobei sich gewisse Betriebseinheiten wie namentlich die Flächen der Hanglagen nicht eindeutig zuweisen lassen. Auf das Ergebnis hat diese Ungenauigkeit jedoch keinen Einfluss, da die isolierte Betriebsgrösse der Rekurrentin im Jahr 2020 selbst dann kleiner als 0.5 SAK wäre, wenn sämtliche Hanglagen auf sie entfallen würden.