Dem Gemeinschaftsbetrieb ist dabei – nach Massgabe des BGBB – eine Grösse zwischen 0.977 SAK im Jahr 2016 und 1.152 SAK im Jahr 2021 beigemessen worden. Die Eckdatenblätter 2022 und 2023 weisen sodann den Partner als alleinigen Bewirtschafter aus, wobei die (nunmehr gepachteten) Betriebsfaktoren der Rekurrentin nach wie vor in die Ermittlung der Betriebsgrösse eingeflossen sind. Letztere hat 1.155 SAK im Jahr 2022 und 1.196 SAK im Jahr 2023 betragen. Im hier massgebenden Steuerjahr 2020 hat der Gemeinschaftsbetrieb nach Massgabe des BGBB über eine Grösse von 1.138 SAK verfügt (vgl. Eckdaten 2020, Rekursbeilage).