4.9 Es ist somit zu prüfen, ob die Rekurrentin im hier massgebenden Jahr 2020 für sich alleine gesehen ein landwirtschaftliches Gewerbe betrieb. Die Rekurrentin hat ihrem Rekurs Eckdatenblätter der Jahre 2014-2023 für die Bemessung der Direktzahlungen bzw. die Berechnung der SAK beigelegt. Für die Jahre 2014 und 2015 betreffen diese ausschliesslich die Rekurrentin als Bewirtschafterin und legen ihre Betriebsgrösse nach Massgabe des bäuerlichen Boden-