56 Abs. 1 Bst. a StG zu sehen, wonach Gebäude auf landwirtschaftlichen Grundstücken, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören, nichtlandwirtschaftlich bewertet werden (vgl. E. 4.4 hiervor). 4.6 Der angefochtene Einspracheentscheid (pag. 10 ff.) bewertet das unbebaute Land "Acker, Wiese, Weide" (CHF 5'210.--) und den Wald (CHF 12'880.--) zum Ertragswert. Das Wohnhaus