15 RPG liegen und für welche die landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist. Darüber hinaus erstreckt sich der Anwendungsbereich des BGBB auf vier weitere, spezifisch in Art. 2 Abs. 2 BGBB genannte Fälle, wie etwa Grundstücke und Grundstückteile mit landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen, einschliesslich angemessenem Umschwung, die in einer Bauzone liegen und zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören (BGer 2C_11/2011 vom 2.12.2011, E. 2.2). Aus Gründen der Konsistenz mit den einkommens- (vgl. Art. 8 Abs. 1 StHG und Art. 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.11]) sowie grundstückgewinnsteuerlichen Bestimmungen (vgl. Art.