Diese Gesetze verfolgen u.a. den gemeinsamen Zweck, das Eigentum an landwirtschaftlichem Boden, der einen volkswirtschaftlich wesentlichen Produktionsfaktor darstellt, zu Gunsten der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Der steuerrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks muss im Einklang mit dem Anwendungs- und Schutzbereich sowie den Veräusserungsbeschränkungen des bäuerlichen Bodenrechts konkretisiert werden. Von einem steuerlich privilegierten Grundstück kann deshalb nur dann gesprochen werden, wenn die für die Anwendung des BGBB gültigen Voraussetzungen erfüllt sind.