I. Die Rekurrentin hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 zum Augenschein-Protokoll Stellung genommen. Die Steuerverwaltung hat sich nicht dazu geäussert. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. -4- Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: