E. Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 hat die Rekurrentin zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Darin erklärt sie, ihr Grundstück resp. Teile davon erst seit ihrer Pensionierung im 2022 zu verpachten. Bis 2021 habe sie mit ihrem Partner noch einen Gemeinschaftsbetrieb in Form einer einfachen Gesellschaft geführt und die Direktzahlungen entsprechend gemeinsam mit ihm vereinnahmt. Zusammen betrachtet hätten sie die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Gewerbes schon seit langem erfüllt. Diese Umstände seien in der amtlichen Bewertung zu berücksichtigen.