Die Rekurrentin verpachte das Grundstück parzellenweise ihrem Partner. Die darauf befindlichen Gebäude seien deshalb nach den nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen zu bewerten. Weiter führt die Steuerverwaltung aus, die Verkehrslagenoten seien anlässlich der AN20 neu festgelegt worden, da die bisherigen Noten oft nicht mehr mit der Realität übereingestimmt hätten. Die Verkehrslage sei richtig benotet. Die Benotung der Bauqualität und Komfortstufe sei für einen Neubau ebenfalls zutreffend.