Zu ihrem Eventualantrag führt die Rekurrentin aus, bei ihrem Wohnhaus handle es sich um ein Bauernhaus und nicht um eine Villa. Bauqualität und Komfortstufe seien demgemäss je mit der Note 7 statt bislang 8 zu benoten. Die Verkehrslagenote habe in der vormaligen Bewertung betreffend Steuerjahr 2019 (pag. 38 ff.) noch 2 betragen. Die neue Zufahrt sei damals schon fertiggestellt gewesen und seither sei daran nichts mehr geändert worden. Auch verfüge ihre abgeschiedene Liegenschaft nach wie vor über keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Die Verkehrslagenote sei somit von 5 wieder auf 2 herabzusetzen.