Von 2016 bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2022 habe sie zusammen mit ihrem Partner einen Gemeinschaftsbetrieb geführt. Im Übrigen habe ihr das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (heute: Direktion für Inneres und Justiz) hinsichtlich des Neubaus des Wohnhauses die Auflage erteilt, dass der Estrich nicht zu Wohnzwecken verwendet werden dürfe. Eine -2- solche Auflage wäre bei einem gewöhnlichen Wohnhaus nicht verfügt worden. Sowohl das Bauernhaus als auch die Remise würden somit klar landwirtschaftlich genutzt und seien entsprechend zu bewerten.