Dabei wurde das neue Wohnhaus im Grundstückprotokoll noch als unvollendet vermerkt (pag. 38) und seine Raumeinheiten (RE) flossen erst zu 80 % (11.7 statt 14.6 RE) in die Bewertung ein (vgl. pag. 15). Die von der Rekurrentin gegen die Verfügung vom 2. August 2022 betreffend AN20 erhobene Einsprache vom 23. August 2022 (pag. 8) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 15. Februar 2023 (pag. 1-3) abgewiesen.