A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1________, (Grundstück), befindet sich knapp einen Kilometer nordöstlich des Weilers E.________. Es liegt in der Landwirtschaftszone und weist eine Fläche von total 109'903 m2 auf. A.________ (Rekurrentin) ist seit dem Jahr 2013 Alleineigentümerin dieses Grundstücks. Ab dem Jahr 2015 liess die Rekurrentin die vorbestandene Hofgruppe abbrechen und an ihrer Stelle ein neues Wohnhaus sowie eine neue Remise erstellen. Im Rahmen dieses Bauvorhabens wurde ausserdem die Zufahrt saniert. Das Wohnhaus wird von der Rekurrentin bewohnt.