7. Wie ausgeführt (Sachverhalt Bst. A) sind die vorliegend zu beurteilenden Wohnhäuser D.________strasse 16 und 18 seit 2004 in Stockwerkeinheiten eingeteilt (Gbbl. Nrn. xxx-001 bis xxx-006). Die Steuerverwaltung hat beim vorliegenden Grundstück die allgemeine Neubewertung 2020 automatisiert umgesetzt. Dabei hat sie die bisherige Note 3 auf die Note 2 gesenkt, was der dargelegten Vorgabe der Nichtlandwirtschaftichen Bewertungsnormen entspricht (E. 6.4). Die Rekurrentin hat dagegen eingewendet, dass hierfür ihre Zustimmung nötig sei. Der amtliche Wert einer Liegenschaft wird durch die Steuerverwaltung festgesetzt.