-6- schätzungstechnischen Weisungen von Bedeutung, die sich an die Schätzerinnen und Schätzer richten (nicht online verfügbar). 6.4 Gemäss Ziff. 2.2.4 der Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen werden für Wohnund Geschäftshäuser Bewertungsnoten vergeben, darunter eine Note Gebäudeart. In der genannten Ziffer wird die Benotung der Gebäudeart näher erläutert. Unter anderem findet sich dort die Vorgabe, dass Wohnungen im Stockwerkeigentum mindestens die Gebäudeartnote 2 erhalten sollen (Nichtlandwirtschaftliche Bewertungsnormen, Ziff. 2.2.4, S. 10 unten).