Im zweiten Abschnitt auf der ersten Seite erwähnt sie, dass der Erwerb des Hauses "klar unter der Definition als 6- Familien Mietwohnhaus" erfolgt sei. Der Text lässt damit keinen Zweifel daran, dass die Rekurrentin, der sämtliche Stockwerkeinheiten im Gebäude gehören, mit der amtlichen Bewertung aller Stockwerkeinheiten nicht einverstanden ist. Demgegenüber ist im Betreff der Eingabe vom 6. März 2023 nur die Stockwerkeinheit Gbbl. Nr. xxx-001 aufgeführt, ebenso ist nur der diese Stockwerkeinheit betreffende Einspracheentscheid beigelegt worden, obwohl die Steuerverwaltung für sämtliche Stockwerkeinheiten gleichlautende Einspracheentscheide gleichzeitig eröffnet hat.