Die Steuerverwaltung weist zudem darauf hin, dass durch die allgemeine Neubewertung 2020 eine Senkung der Note für die Gebäudeart von 3 auf 2 erfolgt sei, was zu einer Reduktion des amtlichen Wertes geführt habe. Zu den von der Rekurrentin kritisierten Verfügungen des Jahres 2015 bemerkt die Steuerverwaltung, dass diese den Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen entsprochen haben, das rechtliche Gehör gewährt worden und innert der Einsprachefrist kein Rechtsmittel eingereicht worden sei. Dementsprechend nehme sie dazu keine Stellung. Zudem sei die Abteilung Amtliche Bewertung für Rückforderungen von Steuerzahlungen nicht zuständig.