G. Am 26. April 2023 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung der Rekurse unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sie führt hinsichtlich der Gebäudeart aus, dass das Gebäude mit Grundbuchgeschäft Nr. _______ rechtsgültig in sechs Stockwerkeinheiten aufgeteilt worden sei. Gemäss den Nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen seien ab dem Steuerjahr 2020 für Wohnungen im Stockwerkeigentum die Note 2 bei der Gebäudeart anzuwenden, was im Fall der der Rekurrentin gehörenden Stockwerkeinheiten im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 so gehandhabt worden sei.