Sie verlangt zum einen, dass die Umkategorisierung der Gebäudeart (als Stockwerkeigentum) rückgängig zu machen sei, d.h. das Gebäude sei als Mehrfamilienhaus zu qualifizieren. Zum anderen seien aufgrund der 2015 erfolgten Umkategorisierung der Gebäudeart Steuern für die Jahre 2003 bis 2015 in der Höhe von ungefähr CHF 150'000.-- nachträglich eingefordert worden, welche zurückzuerstatten seien.