E. Mit Eingabe vom 6. März 2023 hat die Rekurrentin der Steuerverwaltung sinngemäss mitgeteilt, dass sie mit der Einschätzung des amtlichen Wertes auf der Grundlage von Stockwerkeigentum nicht einverstanden sei, und die Beurteilung der Gebäudeart auf der Grundlage eines Mehrfamilienhauses verlangt (was der Gebäudeartnote 1 entsprechen würde). Die Steuerverwaltung hat die Eingabe am 8. März 2023 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) weitergeleitet, welche sie als Rekurse entgegengenommen hat.