C. Aufgrund der allgemeinen Neubewertung 2020 wurden die amtlichen Werte der Stockwerkeinheiten im besagten Gebäude am 28. Mai 2020 neu festgesetzt, was eine Reduktion zur Folge hatte (Verfügungen nicht in den Akten enthalten). Dagegen erhob die Rekurrentin mit Schreiben vom 24. Juni 2020 Einsprache, in welcher sie beanstandete, dass das Gebäude im Jahr 2015 als Mehrfamilienhaus umklassifiziert worden und der amtliche Wert erhöht worden sei (Schreiben vom 24.6.2020, pag. 7 f.).