B. Mit Verfügung vom 1. April 2015 hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), den amtlichen Wert der Stockwerkeinheiten im Gebäude D.________strasse Nrn. 16 und 18 neu festgelegt. Grund der Änderung war eine Neubeurteilung der Gebäudeart. Während bisher das Gebäude als Mehrfamilienhaus eingestuft wurde, legte die Steuerverwaltung die Gebäudeart nunmehr gestützt auf das Stockwerkeigentum fest, was eine Erhöhung des amtlichen Wertes zur Folge hatte.