A. Die Überbauung D.________strasse Nrn. 12 bis 28 in C.________ besteht aus Wohnhäusern mit je drei Wohnungen pro Hausnummer. Baulich sind jeweils drei Wohnungen in der Mitte mit einem Treppenhaus mit weiteren drei Wohnungen zu einem Gebäude verbunden, so auch die hier interessierenden Hausnummern 16 und 18, welche auf der Parzelle C.________ Gbbl. Nr. xxx stehen. Sie sind seit 2004 in Stockwerkeinheiten unterteilt (Gbbl. Nr. xxx-001 bis Nr. xxx-006), welche allesamt A.________ gehören (Rekurrentin).