7.2 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die gegenwärtige Situation in der Gemeinde C.________ aussergewöhnlich ist und der Protokollmietwert in den meisten anderen Gemeinden nur geringfügig über dem bundessteuerlichen Eigenmietwert liegt oder diesen gar unterschreitet (vgl. Mietwertfaktoren ab Steuerjahr 2020, abrufbar unter: , Menu "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert" [konsultiert am 24.10.2023]). In den Jahren 2015 (als die Mietwertfaktoren zuletzt grossflächig angepasst wurden) bis 2019 galt dies im Übrigen auch für die Gemeinde C._____