siehe auch S. 5 der Erläuterungen). Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass der Eigenmietwert vorliegend bloss dem bundesgerichtlichen Minimum von 70 % des Marktwerts entspricht, würde der Protokollmietwert immer noch um 52 % über dem Marktniveau liegen (Bsp.: Eigenmietwert Wohnung = CHF 1'589.-- [70 %], theoretisches Marktniveau CHF 2'270.-- [100 %], Protokollmietwert CHF 3'455.-- [152 %]).