-9- Protokollmietwerts ausmacht. Der bundesrechtliche Eigenmietwert beträgt somit CHF 19'072.-- für die Wohnung und CHF 4'419.-- für das Studio, was monatlichen Mietzinsen von CHF 1'589.- - bzw. CHF 368.-- entspricht. Der bundessteuerrechtliche Eigenmietwert soll grundsätzlich dem objektiven Marktwert entsprechen, eine massvolle Besteuerung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der Unmöglichkeit, den Marktwert korrekt zu ermitteln, ist jedoch eine Bandbreite bis auf 70 % des Marktwerts zulässig (BGE 123 II 9 E. 4b; BGer 2C_829/2016 vom 10.5.2017, in ASA 86 S. 60 und StR 72/2017 S. 809 E. 7.1; siehe auch S. 5 der Erläuterungen).