7.1 Im hier zu beurteilenden Fall ist allerdings zweifelhaft, ob zur Ermittlung des Ertragswerts auf den Protokollmietwert abgestellt werden darf. Der Protokollmietwert der oberen Wohnung betrÃĪgt CHF 41'461.-- und derjenige des Studios CHF 9'607.--. Dies entspricht monatlichen Mietzinsen von CHF 3'455.-- bzw. CHF 801.-- (jeweils ohne Nebenkosten).