zusätzliche Wohnungen zur Betriebsleiterwohnung nach nichtlandwirtschaftlichen Bestimmungen zu schätzen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die eigentliche Grundlage der landwirtschaftlichen Bewertung, nämlich die als Anhang zur VBB konzipierte Schätzungsanleitung, betreffend Bewertung des zusätzlichen Wohnraums keine relevante Änderung gegenüber dem vorherigen Recht enthält: Gemäss Ziff. 4.7 der Schätzungsanleitung 2004 war für die Schätzung des "über den Normalbedarf hinaus vorhandenen Wohnraumes" der langfristig erzielbare Mietzins zu kapitalisieren. Genau die gleiche Regel gilt für die Schätzung "anderer Wohnungen als der Betriebsleiterwohnung" nach Ziff.