Dementsprechend wird kein "übriger Wohnraum" mehr ausgeschieden. Dass der Realwertzuschlag in der Bewertung 2020 nur noch 24 % (Wohnung) bzw. 25 % (Studio) beträgt, liegt zum einen am höheren wirtschaftlichen Alter und zum anderen daran, dass die Note für die Gebäudeart von zuvor 3 auf 2 reduziert worden ist. Mit einer Gebäudeartnote 3 würde der Realwertzuschlag 32 % bzw. 34 % ausmachen (vgl. Tabelle 3.3 der nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen). Die Gebäudeartnote 2 ist gemäss Tabelle 3.3 u.a. für ein Dreifamilienhaus vorgesehen, weshalb diese Korrektur zugunsten des Rekurrenten zurecht erfolgt ist.