-6- 6.5 %). Die restlichen 1.8 RE stufte die Steuerverwaltung als "nicht betriebsnotwendiger Wohnraum" ein. Dessen nach gleicher Systematik errechneter Ertragswert von CHF 60'472.-- wurde um einen Realwertzuschlag von 44 % auf einen amtlichen Wert von CHF 87'079.-- erhöht und damit vollumfänglich nach den nichtlandwirtschaftlichen Bestimmungen bewertet.