5.3 Zugleich hat die Steuerverwaltung die Bewertung des zusätzlichen Wohnraums geändert. Bei der auf der Schätzungsanleitung 2004 basierenden vorherigen Bewertung wurden 6.0 RE der den Normalbedarf übersteigenden Wohnfläche als "übriger Wohnraum" qualifiziert. Diese 6.0 RE wurden mit dem Ertragswert von CHF 201'572.-- berücksichtigt (Protokollmietwert gemäss den nichtlandwirtschaften Bewertungsnormen von CHF 13'102.--, kapitalisiert mit