4.1 Zum einen sind per 1. April 2018 überarbeitete Versionen der VBB und der Schätzungsanleitung in Kraft getreten. Die bis 2017 geltende Version der VBB enthielt keine Bestimmungen zur Bewertung der Wohngebäude, sondern verwies in Art. 2 Abs. 1 auf die Schätzungsanleitung 2004. Darin war festgelegt, dass für jedes landwirtschaftliche Gewerbe ein Normalbedarf an Wohnraum zu bestimmen ist, der vom Betriebstyp und der Betriebsgrösse abhängt. Für diesen Normalbedarf enthielt die Schätzungsanleitung 2004 Vorschriften zur Punktierung (=Benotung) und einen einheitlichen (geringen) Mietwert pro Punkt und Raumeinheit (Schätzungsanleitung 2004, Ziff. 4.1, 4.5 und 4.6).