D. Die Steuerverwaltung hat sich am 28. April 2022 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs unter Kostenfolge abzuweisen. Die Steuerverwaltung verweist hauptsächlich darauf, dass seit 2018 die einschlägigen Vorschriften zur Schätzung von landwirtschaftlichen Grundstücken geändert hätten. Seither werde pro Betrieb nur noch eine Wohnung nach landwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Weitere Wohneinheiten seien nichtlandwirtschaftlich zu bewerten. Die allgemeine Neubewertung 2020 habe sodann in der ganzen Region C.________ zu stark erhöhten amtlichen Werten der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke geführt, was auf die Ent-