Der Beigeladene führt die Hängegleiterflüge als selbständig erwerbender Pilot durch. Die Pilotinnen und Piloten treten auf dem Flugschein, den sie vor dem Start eines Fluges mit der Kundschaft ausfüllen und unterschreiben, in eigenem Namen auf (vgl. Flugschein D.________, Akten der Steuerverwaltung, pag. 51 f.). Mit dem Dokument wird die Haftung zwischen der Pilotin bzw. dem Piloten und der Kundin bzw. dem Kunden geregelt. Die Pilotinnen und Piloten sind zudem verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und tragen auch grundsätzlich das Haftungsrisiko auf den durchgeführten Flügen. Weiter stellen sie das Flugmaterial bereit und tätigen dafür entsprechende Investitionen.