4.3 Für die sichere Durchführung von Hängegleiterflügen findet ein wesentlicher Teil der Vorbereitungsarbeiten auf den Startplätzen statt. Indem durch die geografische und topografische Lage der Startplätze in der EG B.________ die Hängegleiterfliegerei überhaupt ermöglicht wird, kommt ihnen für den Zweck der Hängegleiterfliegerei bereits eine zentrale Funktion zu. Auch das Auslegen der Gleitschirme, das Ausrüsten und die Instruktion der Fluggäste sowie der Start sind als qualitativ erhebliche, nicht unwesentliche Tätigkeiten des Beigeladenen zu werten.