Somit ist auch im interkommunalen Bereich der Betriebsstättenbegriff des interkantonalen Doppelbesteuerungsrechts massgebend (vgl. VGE 100 2021 112 vom 17.1.2022, E. 3.2). Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist anhand der folgenden drei durch die Kasuistik des Bundesgerichts herausgebildeten, kumulativ zu verstehenden Begriffsmerkmale zu prüfen (Marc Vogelsang, Der Begriff der Betriebsstätte im schweizerischen und internationalen Steuerrecht,