Den gegen den Einspracheentscheid erhobenen Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) hiess diese, soweit sie darauf eintrat, mit Entscheid vom 16. März 2021 gut. Der Einspracheentscheid vom 9. Juni 2020 wurde aufgehoben und die Akten zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.