B. Am 18. September 2019 ersuchte die EG B.________ die Steuerverwaltung des Kantons Bern (Steuerverwaltung) um eine Steuerteilung ab dem Steuerjahr 2018 aufgrund der kommerziellen und gewerblichen Nutzung von sieben Startplätzen für Hängegleiter auf ihrem Gemeindegebiet. Die Steuerverwaltung qualifizierte daraufhin die einzelnen Startplätze als Betriebsstätte und bejahte einen Steuerteilungsanspruch der EG B.________ bei der Veranlagung von selbständig erwerbenden Pilotinnen und Piloten sowie von Fluggästen vermittelnden Unternehmen.