Die Verfahrenskosten für die Beurteilung der vorliegenden Streitigkeiten durch die Steuerrekurskommission hätten bei der Vereinigung der zwei Verfahren (Verfahrens- Nrn. 100 2022 78 / 200 2022 56 [Steuerjahr 2018] und 100 2022 79 / 200 2022 57 [Steuerjahr 2019]) zwischen CHF 1'200.-- und CHF 2'500.-- gekostet. Vorliegend sind die Verfahrenskosten auf die zwei getrennten Verfahren hälftig aufzuteilen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände rechtfertigt es sich, die Kosten am unteren möglichen Rahmen für das vorliegende Verfahren auf CHF 600.-- festzusetzen.