Beilage Nr. 7 zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 7.4.2022) die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Umstrukturierung sowie eines Forderungsverzichts zugunsten der Reserven der Kapitaleinlagen bzw. deren steuerliche Beurteilung bestätigen liess. Das Steuerruling beinhaltete jedoch keine vorgängige Bestätigung oder Hinweise zu den hier interessierenden Aufrechnungen.