Unter diesen Umständen wäre jeweils nicht von einem (ursprünglich) echten Darlehen, sondern vielmehr von einem von Anfang an simulierten Darlehen auszugehen. Die Steuerverwaltung wird jedoch die hierfür notwendigen detaillierten Abklärungen vorzunehmen haben. Die gesamten Akten sind diesbezüglich im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.