3.4.4 Für simulierte Darlehen spricht, dass keine schriftlichen Verträge bestehen. Hierbei ging die Rekurrentin – zumindest bezüglich des Darlehens an die F.________ AG (vgl. Schreiben der Rekurrentin vom 14.7.2021; pag. 164 [2018]) – offenbar davon aus, dass ein schriftlicher Vertrag keinen Sinn machen würde. Dies, weil C.________ auf beiden Vertragsseiten hätte unterschreiben müssen. Ein solches Insichgeschäft bedarf allerdings gemäss Art. 718b OR der schriftlichen Form. Ferner sind die Einkommenssituation von C.________ (kein Lohn) und die wirtschaftliche Situation der F._____