Dies ist aus Sicht des Büchersachverständigen ein Indiz, dass die F.________ AG zu diesem Zeitpunkt kaum die Möglichkeiten hatte, das Darlehen, zumindest teilweise, zu amortisieren. Weiter wurde das (Kontokorrent-)Darlehen an C.________ (vgl. Konto Nr. 1140 "Darlehen kurzfristig"; pag. 137 [2018]) im Jahr 2018 von CHF 15'826.10 auf CHF 27'926.60 erhöht (vgl. Gegenkonto Nr. 2512 "Darlehen C.________"; pag. 125 [2018]). Es handelte sich hier ab Mai 2018 um mindestens monatliche Erhöhungen infolge monatlicher Geldbezüge (vgl. Gegenkonti Nrn. 1010 "PC Konto" und 1020 "Regiobank K.________ AG"; pag. 144-140 [2018]). Gleichzeitig hält C.____