___ AG ohne Weiteres (wie bspw. ohne Sicherheiten oder klare Zusicherungen seitens der Darlehensnehmer hinsichtlich Zinszahlungen etc.) akzeptierte und auf eine jeweilige Aufrechnung der Darlehen im Steuerjahr 2018 verzichtete. Mit Blick auf die vorhandenen Akten und in Anbetracht der vorerwähnten Kriterien des Bundesgerichts (vgl. E. 3.4.1 hiervor), erachtet die Steuerrekurskommission die Akzeptanz der in Frage stehenden Darlehen und insbesondere der über die Jahre erfolgten Darlehenserhöhungen seitens der Steuerverwaltung zumindest als fragwürdig.