E. Dazu hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 18. Juni 2022 Stellung genommen. F. Die ESTV hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: